LRS & Rechenstörung

Wenn Lesen, Schreiben oder Rechnen schwerfällt

Manche Kinder tun sich beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen dauerhaft schwer – obwohl sie sich anstrengen und in anderen Bereichen ganz normale oder besondere Fähigkeiten zeigen.

Dahinter kann eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung (LRS) oder eine Rechenstörung (Dyskalkulie) stehen. Beides sind umschriebene Lernstörungen und kein Zeichen mangelnder Intelligenz oder Faulheit.

Wann daran denken?

Bei einer LRS lesen Kinder häufig langsam und stockend, verwechseln oder überspringen Wörter und machen trotz Übung auffallend viele Rechtschreibfehler.

Bei einer Rechenstörung fehlt häufig ein sicheres Verständnis für Zahlen und Mengen. Kinder rechnen lange mit den Fingern, haben Schwierigkeiten mit Zehnerübergängen oder können grundlegende Rechenaufgaben nur schwer automatisieren.

Gut zu wissen

Mehr Üben allein löst eine Lernstörung meist nicht. Entscheidend ist eine gezielte Förderung genau der Fähigkeiten, die dem Kind Schwierigkeiten bereiten.

Früh erkennen – gezielt helfen

Wenn Lesen, Schreiben oder Rechnen über längere Zeit deutlich schwerer fällt als erwartet, sollte genauer hingeschaut werden.

Neben Entwicklung und Schulverlauf berücksichtigen wir Seh- und Hörvermögen, Sprache, Aufmerksamkeit und die allgemeinen kognitiven Fähigkeiten. Standardisierte Testverfahren zeigen, wie die einzelnen Teilleistungen im Vergleich zu Gleichaltrigen ausgeprägt sind.

Dabei hilft beispielsweise unsere BUEGA-Schultestung. Bei Bedarf ergänzen wir spezifische Lese-, Rechtschreib- oder Rechentests.

Was Eltern tun können

▪️ Schwierigkeiten ernst nehmen – ohne Leistungsdruck
▪️ lieber kurz und regelmäßig als stundenlang üben
▪️ kleine Fortschritte bewusst loben
▪️ Lesen und Rechnen spielerisch in den Alltag integrieren
▪️ die Stärken des Kindes besonders fördern
▪️ frühzeitig mit Lehrkraft und Schule sprechen

Die wichtigste Botschaft für das Kind lautet:

„Du bist nicht schlecht in der Schule. Dir fällt ein bestimmter Bereich schwer – und dabei können wir dir helfen.“

Nachteilsausgleich – was ist möglich?

Bei einer festgestellten Lese-Rechtschreib-Störung sieht das bayerische Schulrecht Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung, zum Nachteilsausgleich und zum Notenschutz vor.

Praktisch können – abhängig vom individuellen Bedarf – beispielsweise infrage kommen:

▪️ mehr Bearbeitungszeit bei schriftlichen Arbeiten
▪️ angepasste Aufgabenstellung oder Darstellung
▪️ geeignete technische bzw. methodische Hilfen
▪️ bei Lesestörung ggf. besondere Regelungen zur Bewertung des Vorlesens
▪️ bei Rechtschreibstörung ggf. Nichtbewertung der Rechtschreibleistung

Wichtig für Eltern: Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz sollten frühzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Welche Maßnahmen im Einzelfall gewährt werden, entscheidet die Schule auf Grundlage der schulrechtlichen Vorgaben und der erforderlichen Nachweise.

Gut zu wissen

Wo erhalten Sie die notwendige Stellungnahme?

Für Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) wenden Sie sich in Bayern zunächst an die Schulpsychologin bzw. den Schulpsychologen Ihrer Schule. Die schulpsychologische Stellungnahme ist hierfür gesetzlich erforderlich und ausreichend.

Hilfreich sind vorhandene ärztliche Befunde und standardisierte Lese-/Rechtschreibtests, Schulzeugnisse, Schriftproben sowie Einschätzungen der Lehrkräfte. Diese Unterlagen können in die schulpsychologische Beurteilung einfließen.

Den Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz stellen die Eltern anschließend in Textform bei der Schulleitung. Bei LRS entscheidet die Schulleitung über die konkreten Maßnahmen.

Bei anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann dagegen ein fachärztliches Zeugnis über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung erforderlich sein.

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Nachteilsausgleich bedeutet keine Bevorzugung. Er verändert grundsätzlich die Bedingungen, unter denen eine Leistung erbracht wird.

Beim Notenschutz werden dagegen bestimmte Leistungen bei der Benotung anders bzw. nicht berücksichtigt. Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt; ein Nachteilsausgleich als solcher nicht.

Und bei Rechenstörung?

Eine Rechenstörung sollte selbstverständlich diagnostiziert und gezielt gefördert werden. Die besonderen bayerischen Regelungen für Lese-Rechtschreib-Störungen gelten jedoch nicht automatisch entsprechend für Dyskalkulie.

Deshalb empfehlen wir, mögliche individuelle Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig mit Klassenleitung, Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologie zu besprechen.

LRS und Rechenstörung sagen nichts über die Intelligenz eines Kindes aus. Entscheidend ist, Schwierigkeiten früh zu erkennen, gezielt zu fördern und unnötigen Leistungsdruck zu vermeiden.

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam können wir klären, welche Diagnostik sinnvoll ist und welche Unterstützung Ihr Kind in Schule und Alltag benötigt.

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