Elektron. Gesundheitskarte (eGK)
Einmal im Quartal – damit wir unkompliziert für Sie da sein können
Viele Anliegen können wir heute schnell und unkompliziert von zuhause aus erledigen: eine rasche medizinische Beratung über den Praxis-Chat, ein eRezept direkt mit der Versichertenkarte in der Apotheke einlösen, einen Arztbericht oder Befundmitteilung als Upload in der Praxis-App. Gerade diese telemedizinischen Angebote ersparen Ihnen und Ihrem Kind oft einen zusätzlichen Praxisbesuch.
Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können, benötigen wir bei gesetzlich versicherten Kindern in jedem Quartal einen aktuellen Versicherungsnachweis. Beim ersten Kontakt im Quartal sind wir verpflichtet, die Versichertendaten und die Leistungspflicht der Krankenkasse zu überprüfen. In der Regel geschieht dies ganz automatisch beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Ein kleiner Aufwand – der uns allen viel Verwaltung erspart
Fehlt der Versicherungsnachweis, entstehen Rückfragen, Erinnerungen und zusätzliche Verwaltungsarbeit. Gleichzeitig können bereits erbrachte Beratungen, Verordnungen und andere Leistungen nicht regulär der Krankenkasse zugeordnet und abgerechnet werden.
Deshalb unsere Bitte: Lassen Sie die elektron. Gesundheitskarte (eGK) möglichst früh im Quartal bei uns einlesen. So ist der Versicherungsstatus geklärt und wir können auch Ihre weiteren Anliegen über Praxis-Chat, Rezepte, Überweisungen und andere Praxisangebote möglichst unkompliziert bearbeiten.
Gut zu wissen – das ist gesetzlich geregelt
§ 291a SGB V: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Nachweis des Versicherungsschutzes und als Grundlage der Abrechnung.
§ 291b SGB V: Vertragsarztpraxen sind verpflichtet, bei der erstmaligen Inanspruchnahme im Quartal die Leistungspflicht der Krankenkasse zu überprüfen.
Das regelmäßige Prüfen des Versicherungsstatus ist daher keine Regel unserer Praxis, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Unser gemeinsames Ziel: weniger Verwaltung – mehr Zeit für Medizin
Je zuverlässiger die wenigen notwendigen Formalitäten erledigt sind, desto mehr Zeit bleibt unserem Praxisteam für das, was Ihnen wichtig ist: medizinische Beratung, schnelle Hilfe und unsere zahlreichen telemedizinischen Angebote.
Unser Tipp: Zu Beginn jedes neuen Quartals kurz an die Versichertenkarte (eGK) denken. Das Einlesen dauert nur wenige Sekunden – und danach können Sie unseren Praxisservice wieder unkompliziert nutzen. 🐻