Kopfläuse - Pediculosis capitis bei Kindern

Kopfläuse - Pediculosis capitis: Die sichere Behandlung und Vorbeugung

Kopfläuse im Kindesalter

Immer wieder lösen die 2 bis 3 mm kleinen Blutsauger Angst und Schrecken in den betroffenen Familien, Kindergärten oder Schulen aus. 85% unserer Kinder werden einmal von Kopfläusen befallen. Dies ist kein Hinweis für mangelnde Hygienestandards in den Familien. Und dennoch wird der Läusebefall immer noch vielerorts tabuisiert. Dabei sind Aufklärung und Information die beste Vorbeugungsmethode um die Ausbreitung des Läusebefalls wirksam zu verhindern. Daher ein paar grundlegende Informationen sowie Tipps zur Vorbeugung und zur erfolgreichen Bekämpfung des an sich harmlosen aber lästigen streichholzkopfgroßen lausigen Ungeziefers:

Die Biologie der Kopfläuse

Kopfläuse werden vier Wochen alt, sie können ausschließlich auf behaarten menschlichen Köpfen überleben, auf denen sie mindestens einmal täglich eine Blutmahlzeit zu sich nehmen. Der blutverdünnende die Speichel der Kopflaus löst nach dem Biss den unangenehmen Juckreiz aus. Außerhalb des Kopfes und ohne Blutmahlzeit sterben die Kopfläuse spätestens nach zwei bis drei Tagen.Die Kopflaus-Weibchen legen täglich zwischen 3 und 10 Eiern in den Haaren der Betroffenen ab. Die Läuseeier werden in so genannten Nissen (stabile Hüllen) verpackt und in der Nähe der Kopfhaut fest mit dem Haar verklebt. Innerhalb von 8 bis 10 Tagen reifen die Eier in den Nissen heran und schlüpfen aus. Die Nissenhüllen verbleiben leer im Haar zurück. Ei-tragende Nissen sind in der Regel von grau-bräunlicher Farbe, die leeren Hüllen schimmern weißlich. Außerdem werden die frischen Nissen nur wenige Millimeter von der Kopfhaut entfernt abgelegt, haben Sie einen Abstand von einem Zentimeter oder mehr handelt es sich in der Regel um ältere, leere Nissen.

Therapie der Kopfläuse

Vor dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, etc.) verlangt das Gesetz (§ 18, IfSG) eine Behandlung mit amtlich zugelassenen Entwesungsarzneien (Prüfung erfolgt durch das Umweltbundesamt).

Dazu gehören Goldgeist forte, Infektopedicul, die Pyrethroide (Pyrethrum, Permetin) enthalten. Die Wirkstoffe sollten mit Einmalhandschuhen aufgetragen werden und sind aufgrund der Giftigkeit bei Schwangeren, Stillenden und Babys nicht zugelassen.

Das Kriechöl Dimeticon (EtoPril, Nyda L) verstopft die Atemöffnungen der Kopfläuse und ist für Kinder gut verträglich. Vorsicht Entflammbarkeit! Zur Haarwäsche ist auch das Mosquito Läuseshampoo, das u. a. Kokosöl beinhaltet, zugelassen.

Voraussetzung einer erfolgreichen Läusebehandlung

  • Die o.g. Entwesungsarznei sollte nach dem Waschen in das feuchte Haaraufgetragen werden.
  • Es muss gemäß der jeweiligen Herstellerangabe in ausreichender Menge aufgetragen werden, i.d.R:
    • 50 ml bei kurzem Haar
    • 75 ml bei mittellangem Haar
    • 100 ml bei langem Haar

    ... und sollte nicht durch triefend nasses Haar verdünnt werden.

  • Eine ausreichende Einwirkzeit gemäß Herstellerangabe ist einzuhalten (i.d.R. 45 min).
  • Gleichmäßige, flächendeckende Verteilung des Arzneimittels im Haar.
  • Nach der Behandlung sollten die Haare 3 Tage lang nicht gewaschen werden (verbessert die Einwirkzeit).
  • Regelmäßigem Nachkontrollen mit einer Pflegespülung und einmaligeWiederholungsbehandlung nach einer Woche sind entscheidend.
  • Sparen Sie nicht an einem hochwertigen feinzinkigen Läusekamm (z.B. Bug Buster)

Umgebungsbehandlung (Checkliste)

  • Reinigen sie sorgfältig und regelmäßig Haarbürsten und die Kämme, oder entfernen Sie sie für mindestens eine Woche. Am besten für jedes Kind eine eigene Bürste.
  • Kontrollieren Sie alle Haare in der Familie (auch die Erwachsenen).
  • Waschen Sie sie die Bettwäsche, Schlafanzug, Handtücher, etc.
    Kuscheltiere nicht vergessen (ggf. 3 Tage in Plastiktüte).
  • Reinigen Sie die Kopfbedeckung, Schals, etc. - oder verschließen Sie sie für mindestens 3 Tage in einer Plastiktüte. Fahrradhelme nicht vergessen.
  • Saugen Sie Sofa- und Autopolster, Kopfstützen, Teppiche.
  • Informieren Sie Kindergarten / Schule / Turnverein etc..
  • Motivieren Sie Erzieherinnen und andere Eltern, die Spielkameraden Ihrer Kinder ebenfalls regelmäßig zu untersuchen. Zeigen Sie ihnen beispielhaft ein paar abgeschnittene Haare mit Nissen daran.
  • Sorgen Sie für "luftige" Verhältnisse in den Gemeinschaftsgarderoben.

Erfolgsentscheidend: Nachkontrollen und die mechanische Entfernung der Nissen.

Es gibt kein Arzneimittel, dessen medizinischer Wirkstoff die Läuse-Eier ausreichend abtötet ... auch wenn manche Hersteller etwas anderes behaupten.

Daher sind für einen Zeitraum von 14 Tagen regelmäßige Nachkontrollen und eine Wiederholungsbehandlung entscheidend. Folgende Kontrollmaßnahmen sind vorgeschrieben:

  • Tag 5: Nasses Auskämmen mit Pflegespülung und 0,2 mm feinzinkigem Kamm.
    Entfernt früh nachgeschlüpfte Läuselarven.
  • Tag 8: Wiederholungsbehandlung mit zugelassener Arznei.
    Tötet spätgeschlüpfte Läuselarven.
  • Tag 14: Kontrolluntersuchung durch nasses Auskämmen mit Pflegespülung (wie Tag 5).

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen hinaus, empfehle ich eine tägliche Nachkontrolle der Haare Ihrer Kinder. Dabei können sie vereinzelt übrig gebliebene Nissen mit mit Ihrem Fingernagel herausziehen oder das Haar mit einer Nagelschere herausschneiden.

Gesetzliche Vorschriften

Zum Besuch öffentlicher Gemeinschaftseinrichtungen sind Eltern / Erziehungsberechtigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, alle betroffenen Familienangehörigen mit einer amtlich zugelassenen Arznei vorschriftsgemäß zu behandeln und die Einrichtung (Kindergarten, Schule) darüber zu unterrichten (§34,5 IfSG). Weiterhin besteht in den nachfolgenden zwei Wochen die Verpflichtung zu regelmäßigen Nachkontrollen und einer Nachbehandlung des Kindes.

Unter diesen Voraussetzungen können die Kinder bei erstmaligem Kopflaus-Befall unmittelbar nach der Erstbehandlung am Folgetag wieder den Kindergarten bzw. die Schule besuchen. Sie benötigen dazu kein ärztliches Attest.

Der Kopflausbefall wird von der Einrichtung an das Gesundheitsamt gemeldet. Beiwiederholtem Befall, können ein vorübergehendes Besuchsverbot und ein ärztliches Attest verlangt werden.

Hilfreiche Internetinformationen: